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Neuer Wegweiser

SELBSTBESTIMMTES LEBEN

 📕Kostenlose Gesundheitsberatung für Menschen mit Behinderung

InstitutionZuständigkeit / Aufgabenbereich
Gesundheitsamt Landkreis Gifhorn (Fachbereich Gesundheit)Dieses Amt ist für allgemeine Gesundheitsfragen zuständig, Gesundheitsschutz und ‑vorsorge, Beratung bei gesundheitlichen Themen. Link
Sozialpsychiatrischer Dienst des GesundheitsamtsBietet Beratung und Unterstützung bei psychischen Erkrankungen und besonderen seelischen Belastungen, auch für Menschen mit Behinderung. Link
Eingliederungshilfe (Fachbereich Soziales, und Fachbereich Jugend Landkreis Gifhorn)Die Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglicht Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft. In Ausnahmefällen kann dies auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bedeuten. LinkFür Kinder und Jugendliche ist in einigen Fällen der Fachbereich Jugend zuständig. Link
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)Bietet Beratung für Menschen mit Behinderung und Angehörige, nach § 32 SGB IX – dies kann auch Gesundheitsfragen umfassen, speziell in Bezug auf Teilhabe und Unterstützung. Link

📕 Kostenlose Wohnberatung für Menschen mit Behinderung

InstitutionZuständigkeit / Aufgabenbereich
Senioren‑ und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Gifhorn (Fachbereich Soziales)Es wird beraten, wie Wohnräume so gestaltet werden können, dass Menschen auch im Alter oder bei einer Behinderung sicher und selbständig zu Hause leben können. Die Beratung umfasst sinnvolle bauliche Veränderungen und hilfreiche Alltags­hilfsmittel. Geschulte ehrenamtliche Wohnberater*innen kommen dafür direkt nach Hause und unterstützen dabei, ein sicheres Wohnumfeld und eine gute häusliche Pflege zu ermöglichen.
E‑Mail: pflegestuetzpunkt@gifhorn.de
Link

📕 Mobilität für Menschen mit Behinderung

AngebotZuständigkeit / Aufgabenbereich
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung (Behindertenfahrdienst)Ein Fahrdienst, der Menschen, die öffentliche Verkehrsmittel wegen ihrer Behinderung nicht oder nur mit großer Zumutung nutzen können, unterstützt. LinkDer Anbieter ist Regenbogen Fahrdienst GmbH.
Leistungen bei Behinderung – Eingliederungshilfe im Landkreis GifhornZuständig, wenn Mobilität eingeschränkt ist und Unterstützung zur Teilhabe benötigt wird. Hier können soweit möglich Hilfen beantragt werden, die Mobilitäts‐Behinderungen ausgleichen. Link
flexo‑Verkehr / on‑demand KleinbusseIn einigen Samtgemeinden und der Einheitsgemeinde Wesendorf gibt es ergänzende, barrierefreie Kleinbusverkehre („flexo“), die Fahrten auf Bestellung ermöglichen. Link
Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn (VLG)Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB)Zuständig für ÖPNV, Haltestellen, Fahrpläne u.a.; informiert auch über barrierefreie Haltestellen.Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn: LinkVerkehrsverbund Region Braunschweig: Link
Mobilitäts‑Zentrum MattesBietet behindertengerechten Fahrzeugumbau an und ist Teil des Angebots zur Verbesserung der Mobilität. Link
   

 

📕 Taxi-Unternehmen

AnbieterVorteile / Besonderheiten
Kallweit Taxi (Gifhorn)Bietet auch Patientenfahrten, inklusive Fahrten mit Rollstuhl. Das Personal ist besondere für Bedürfnisse wie Fahrten mit Ihrem Rollstuhl schult. Link
Taxi Prilop (Gifhorn)Bietet u.a. Rollstuhltransporte und Krankenfahrten an. Link
Taxi Hoffman (Gifhorn)Bietet u.a. Rollstuhltransporte und Krankenfahrten an. Link
Mobilcenter Brinkmann (Wittingen)In Wittingen bietet Mobilcenter Brinkmann u.a. Rollstuhltransporte und Krankenfahrten an. Link
Fahrdienst Gau (Wittingen)In Wittingen bietet der Fahrdienst Gau Fahrten an. Link

BILDUNG UND BERUF

📒 Kostenlose Beratungsangebote für das Thema Kita

EinrichtungZuständigkeit / Aufgabenbereich / Kontakt
Familienbüro Stadt und Landkreis Gifhorn (DRK Kreisverband Gifhorn e.V.)Das Familienbüro bietet kostenlose Beratung für Familien in allen Lebenssituationen. Sie vermitteln auch an Fachdienste weiter und helfen, passende Angebote und Einrichtungen zu finden. Das kann auch Kitas mit besonderen Anforderungen betreffen. LinkAm Wasserturm 5, 38518 Gifhorn
Tel: 05371 804-440
E-Mail: familienbuero@drk-gifhorn.de
EUTB Gifhorn (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung)Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unabhängig. Das schließt Beratung über Teilhabe ein, also z. B. welche Kita passend sein könnte, welche Leistungen möglich sind und wie Unterstützung beantragt werden kann. LinkSteinweg 4, 38518 Gifhorn
Tel: 05371 9451-521 / -522
E-Mail: info@eutb-gifhorn.de
Frühe Hilfen (Landkreis Gifhorn)Diese Stelle berät und unterstützt Schwangere und Familien mit Kindern bis 3 Jahren. “Frühe Hilfen” haben oftmals Erfahrung mit Kindern, bei denen Entwicklungsverzögerungen oder besondere Bedürfnisse bestehen. Sie können helfen, früh passende Förder- oder Betreuungsangebote zu finden, und vermitteln unter Umständen auch inklusive Kitas. LinkBergstraße 35, 38518 Gifhorn
Tel.: 05371 82 888
Lebenshilfe Gifhorn – StützpädagogikDie Lebenshilfe hält im Auftrag des Landkreis Gifhorn eine Einrichtung für Stützpädagogik vor, also Beratung und individuelle Entwicklungsbegleitung. Sie kann Eltern beraten, welche Kita mit integrativen/individualisierten Förderangeboten in Frage kommt. Link
E-Mail: stuetzpaedagogik@lebenshilfe-gifhorn.de
Paritätische BraunschweigDer Paritätische Sprachheilkindergarten Pusteblume ist eine Einrichtung für Kinder, die in ihrer Sprachentwicklung deutlich beeinträchtigt sind. Kindern wird eine auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Kombination aus Kindergartenalltag und intensiver therapeutischer Betreuung ermöglicht. Link
Koordinationsstelle für KindertagespflegeDas DRK Kindertagespflegebüro ist für die Koordinierung, Beratung, Begleitung und Vermittlung rund um Kindertagespflege zuständig. Link

📒 Schulen für Kinder mit Behinderungen im Landkreis Gifhorn

SchuleZuständigkeit / Aufgabenbereich / Kontakt
Förderschulen im Landkreis GifhornEinen Überblick aller Förderschulen im Landkreis Gifhorn gibt es hier: Link
Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule(kurz RZI)Das RZI ist eine kostenlose Beratungsstelle für Eltern, Kindern und für Lehrkräfte. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region.Link
EUTB Gifhorn (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung)Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unabhängig. Das schließt Beratung über Teilhabe ein, also z. B. welche Schule passend sein könnte. Link
Bildungsbüro Landkreis GifhornDer Landkreis Gifhorn bietet eine vielfältige Bildungslandschaft für Jung und Alt. Sie verstehen Bildung dementsprechend als ganzheitlichen Ansatz, der das lebenslange Lernen betrifft.Um diese bunte Bildungslandschaft zu stärken, die Akteure zusammenzubringen und Übergänge mitzugestalten, wurde das Bildungsbüro für die Region eingerichtet. Link

📒 Ausbildung

Ausbildungsmöglichkeiten

  1. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
    Wenn jemand wegen der Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden kann, bieten Werkstätten geeignete Berufsbildungs- und Beschäftigungsangebote. Diese WfbM haben typischerweise:
    • Eingangsverfahren: zur Orientierung, welche Tätigkeiten passen
    • Berufsbildungsbereich: je nach Förderung sind Teilqualifikationen und berufsvorbereitende Maßnahmen möglich
    • Arbeitsbereich: hier wird gearbeitet, oft mit Hilfestellung und angepassten Rahmenbedingungen. Link

Beispiele im Landkreis Gifhorn:

  • Werkstätten der Lebenshilfe Gifhorn, z. B. “WfbM I”, “WfbM II”, GAZ (Gifhorner Arbeits- und Dienstleistungszentrum) etc. Link
  • Diakonische Werkstätten Kästorf – speziell auch WfbM für psychisch beeinträchtigte Menschen. Link
  1. Berufliche Rehabilitation / Qualifizierungsmaßnahmen
    Es gibt Angebote, bei denen Menschen mit Behinderung gezielt gefördert werden, damit sie eine reguläre Ausbildung absolvieren können. Das kann sein:
    • Teilqualifikationen in Betrieben oder speziellen Einrichtungen
    • Ausbildungsbegleitung und Unterstützung durch Ausbilder*innen, sozialpädagogische Begleitung etc. Link
    • Förderung durch die Eingliederungshilfe oder der Agentur für Arbeit / Rehabilitationsträger, wenn besondere Hilfen erforderlich sind. Link
  2. Reguläre Ausbildung mit Unterstützungsbedarf
    Menschen mit Behinderung können eine „normale“ duale oder schulische Ausbildung absolvieren, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dabei können sie Unterstützung erhalten, z. B.:
    • Nachteilsausgleich oder besondere Prüfungsbedingungen
    • technische Hilfsmittel
    • Assistenz oder Förderkräfte
    • Beratung und Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche durch Schulen, Berufsbildungszentren etc.
    • Inklusionsunterstützung an Berufsschulen. BBS1 Gifhorn z. B. bietet inklusionsbezogene Beratung, Hilfen und technische Mittel. Link
  3. Förderprogramme und finanzielle Unterstützung
    Es gibt Programme, die Ausbildung in sozialen, pädagogischen oder pflegerischen Berufen fördern (z. B. Stipendienprogramme). Auch Leistungen der Eingliederungshilfe oder andere Sozialleistungen können greifen, um Mehrkosten durch Behinderung auszugleichen. Link

Beratungsstellen Ausbildungen

EinrichtungZuständigkeit / Aufgabenbereich / Kontakt
Agentur für ArbeitBerufsberatung, Vermittlung von Ausbildungsplätzen, Förderung bei besonderen Bedingungen, ggf. Rehabilitationsträger, Unterstützung bei Anträgen auf besondere Förderungen. Link
WfbM (z. B. Lebenshilfe Gifhorn, Diakonische Werkstätten Kästorf)Bieten selbst Ausbildung, Berufsbildungsbereiche, Qualifizierung, Arbeitsplätze, Begleitung und spezielle Bedingungen. Link
Berufsschulen / Berufsbildende Schulen (z. B. BBS1 Gifhorn)Inklusions-Beratung, Unterstützung bei Übergang Schule → Ausbildung, technische Hilfsmittel, Nachteilsausgleiche etc. Link
IHK / Kammern / Inklusionsberatung für BetriebeBeratung von Ausbildungsbetrieben, damit diese Menschen mit Behinderung ausbilden können (z. B. welche Hilfen, Fördermittel etc.). Link
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)Beratung von Ausbildungsbetrieben, damit diese Menschen mit Behinderung ausbilden können (z. B. welche Hilfen, Fördermittel etc.). Link
Landkreis Gifhorn – Leistungen bei Behinderung / EingliederungshilfeEs gibt auch die Möglichkeit des Berufsbildungsbereich oder der Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt für junge Menschen, die als erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert eingestuft worden sind. Das geschieht durch Unterstützung und Assistenz durch sogenannte Alternative Leistungsanbieter. Die Eingliederungshilfe hält eine Liste vor, ua.: DRK Wolfenbüttel, Impulse Inklusiv (Wob) Link

📒 Studium

Mögliche Unterstützungsleistungen & Optionen

  1. Nachteilsausgleich / besondere Prüfungsbedingungen
    Hochschulen bieten oft Nachteilsausgleiche an für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Beispiele wären: Verlängerung der Prüfungszeiten, Pausen, Nutzung technischer Hilfsmittel, alternative Prüfungsformen etc. Link
  2. Härtefallanträge bei der Hochschul-Zulassung
    Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, kann ein Härtefallantrag gestellt werden, z. B. wenn ein Studiengang mit NC (Numerus Clausus) eine große Hürde darstellt. Link
  3. Eingliederungshilfe
    Über die Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) können Leistungen beantragt werden, etwa Assistenz, technische Hilfsmittel, Hilfen zur Mobilität oder zur Teilhabe, wenn Behinderungen den Zugang oder die Teilnahme am Studium beeinflussen. Link
  4. Technische Hilfsmittel
    Zum Beispiel Bildschirmlesegeräte, Braillezeile, Sprachausgabe, spezielle Software etc. Hochschulen oder Förderstellen können helfen, solche Hilfsmittel zu organisieren. Link
  5. Studienassistenz
    Eine Assistenzperson kann Unterstützung leisten, z. B. bei Mitschriften, Begleitung zu Lehrveranstaltungen oder beim Zugang zu Barrieren. Manchmal über Eingliederungshilfe finanziert. Link
  6. Barrierefreies Wohnen
    Studierendenwohnheime oder private Angebote mit behindertengerechten Wohneinrichtungen können beantragt oder nachgefragt werden. Link
  7. Finanzielle Unterstützung / Mehrbedarf / Zuschüsse
    Es gibt Zuschüsse für Mehrkosten, die durch die Behinderung entstehen (z. B. Reisen, spezielle Ausstattung). Auch BAföG kann beantragt werden. Link

Beratungsstellen Studium

EinrichtungenZuständigkeit / Aufgabenbereich / Kontakt
Landkreis Gifhorn – Leistungen bei Behinderung / EingliederungshilfeDie Eingliederungshilfe kann prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gegeben ist, z. B. zur Teilhabe, Assistenz, Mobilität etc. Link
Hochschulen in der Region / in erreichbarer NäheDie Hochschulen bieten (oft über Referate oder Beauftragte) Beratungen und Unterstützungen für Studierende mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen – z. B. Nachteilsausgleich, technische Hilfen, flexible Studienpläne etc. Beispiele: Ostfalia Hochschule, HAWK etc. Link
Studierendenwerk OstNiedersachsenSozialberatung, Unterstützung bei Studienfinanzierung, Beratung für Studierende mit besonderen Voraussetzungen (z. B. Krankheit / Behinderung) Link
Informationelle Beratungsstellen(Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung) – bundesweit, Kompetenzzentrum für Studium & Behinderung. Link
Agentur für ArbeitBieten Beratungen zum Studium, zu Fördermöglichkeiten und ggf. Rehabilitation/Hilfe zur Teilhabe. Link

 

📒 Arbeit, Wiedereingliederung oder Arbeitssuche

EinrichtungenZuständigkeit / Aufgabenbereich/ Kontaktdaten
Landkreis Gifhorn – Fachbereich Soziales, Abteilung Leistungen bei Behinderung / Eingliederungshilfe (SGB IX)Zuständig für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 111 SGB IX), wie z. B. Werkstätten, Budget für Arbeit, Unterstützung bei Arbeitserprobung etc. Link
Agentur für Arbeit GifhornBerufliche Beratung, Vermittlung in Arbeit, Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben, ggf. Unterstützung bei Weiterbildung und Anpassung der Arbeitsbedingungen etc. Link
Integrationsamt Niedersachsen / Beratung für schwerbehinderte Menschen und ArbeitgeberBeratung bei Anpassung und Gestaltung von Arbeitsplätzen, finanzielle Förderung für Arbeitgeber, Schutzrechte, Barrierefreiheit im Arbeitsumfeld etc. Link
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM)In vielen Fällen eine Alternative oder Übergangsform, wenn Menschen aktuell noch (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Zudem Fördermöglichkeiten z. B. „Budget für Arbeit“. Link
EUTB – Ergänzende Unabhängige TeilhabeberatungBietet Beratung, Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen, Begleitung bei der Klärung, welche Leistungen in Frage kommen, welche Rechte bestehen etc. Sehr hilfreich, um sich im System zurechtzufinden. Link

FREIZEIT

📗 Kultur / Freizeit mit Behinderung im Landkreis Gifhorn

Institution / BeratungsstelleZuständigkeit / Aufgabenbereich/ Kontaktdaten
KreisSportBund Gifhorn e.V.Gibt Auskünfte darüber, welche Sportvereine inklusive Angebote haben, bzw. wie Menschen mit Behinderung an Sport- und Bewegungsangeboten teilnehmen können. LinkIsenbütteler Weg 43 E, 38518 Gifhorn
Tel: 05371 93 774 10
info@ksb-gifhorn.de
Lebenshilfe Gifhorn gGmbHDie Lebenshilfe bietet eine Freizeitberatung speziell für Menschen mit Behinderung. Sie erstellen halbjährlich Freizeitprogramme mit verschiedenen Angeboten (sportlich, kreativ, gesellig etc.). LinkIm Heidland 19; 38518 Gifhorn
AWO Selbsthilfekontaktstelle GifhornVermittelt und informiert insbesondere Selbsthilfegruppen, die auch Freizeitaktivitäten und kulturelle Teilhabe umfassen können. Die AWO kann helfen, passende Gruppen zu finden oder Kontakte herzustellen. LinkBergstraße 35, 38518 Gifhorn
Tel: 05371 5947825 selbsthilfe-gifhorn.de
Eingliederungshilfe / Sozialamt des Landkreises GifhornDie Eingliederungshilfe nach SGB IX umfasst auch „Leistungen zur sozialen Teilhabe“, wozu Freizeitgestaltung gehört. Menschen mit Behinderung können hier Zuschüsse / Hilfen beantragen, damit sie an Freizeit, Kultur etc. gleichberechtigt Teil haben. Link
Stellwerk e.V.Der Verein bietet neben der ambulanten Beratungs- und Betreuungsangeboten für Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung auch einige Freizeitangebote an. LinkFallerslebener Straße 11, 38518 Gifhorn
Tel.: 05371 / 14 333
info@stellwerk-ev.de  

📗 Beratungs-/Unterstützungsstellen im Landkreis Gifhorn für barrierefreien Tourismus

Name der StelleZuständigkeit / Aufgabenbereich/ Kontaktdaten
EUTB Gifhorn (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung EUTB)Die EUTB berät Menschen mit Behinderung zu allen Fragen der Teilhabe. Zwar nicht ausschließlich Tourismus, aber sie können helfen, z. B. beim Planen von Reisen, bei Barrierefreiheit vor Ort, bei Hilfsmitteln und wenn Unterstützung nötig ist. LinkAdresse: Steinweg 4, 38518 Gifhorn (Teilhabeberatung) Telefon: 05371 9451-521 / 522 E-Mail: info@eutb-gifhorn.de
Südheide TourismusVermittelt barrierefreie Angebote im Rahmen des Tourismus, z. B. mit Kennzeichnungen, Partnerbetrieben, Hinweisen in Prospekten. Gibt Informationen darüber, wie Inklusion und Barrierefreiheit verbessert werden können, etwa in Hotels, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen. Link