Im Vorfeld der Landratswahlen weist der Behindertenbeirat des Landkreises Gifhorn auf die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention und auf das Grundgesetz hin: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Art 3, Satz 3). Die Arbeit der zukünftige Landrätin oder des zukünftigen Landrates wird auch daran zu messen sein, wie die Umsetzung des Inklusionsgedanken weitergeführt wird. Der Behindertenbeirat steht mit seiner Expertise für eine Zusammenarbeit zur Verfügung.